Werkstattrat
Rechtsgrundlage für die Arbeit des Werkstattrates ist die
Werkstätten - Mitwirkungsverordnung vom 25. Juni 2001.
Diese Verordnung regelt die Zusammenarbeit des Werkstattrates mit der Werkstattleitung.
Zu den Aufgaben des Werkstattrates gehöre:
- Darüber zu wachen, dass die zugunsten der Werkstattbeschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und mit der Werkstatt getroffenen Vereinbarungen durchgeführt werden
- Maßnahmen, die dem Betrieb der Werkstatt und den Werkstattbeschäftigten dienen, bei der Werkstatt zu beantragen
- Anregungen und Beschwerden von Werkstattbeschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Werkstatt auf Erledigung hinzuwirken
- Der Werkstattrat berücksichtigt ebenfalls die Interessen der im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich tätigen behinderten Menschen in angemessener Weise, sofern keine eigene Interessenvertretung besteht
Zu den Mitwirkungsrechten gehören unter Anderem:
- Fragen der Ordnung im Arbeitsbereich der Werkstatt
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschließlich der Erholungspausen
- Fragen der Gestaltung der Arbeitsentgelder
- Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze
- Fragen der Fort- und Weiterbildung
- Planung von Neu- , Um- und Erweiterungsbauten sowie von neuen technischen Anlagen
- Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen
- Mitwirkung bei sozialen Aktivitäten der Werkstattbeschäftigten
Neben den Mitwirkungsrechten hat die Werkstatt den Werkstattrat in folgenden Angelegenheiten zu unterrichten:
- Beendigung des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses zur Werkstatt
- Einstellung, Versetzung und Umsetzung des Fachpersonals und des sonstigen Personals der Werkstatt
Der aktuelle Wertkstattrat der EuWeCo gGmbH
Vorsitzender: Werner Neumann
Stellvertreterin: Gaby Thielen
Werkstatträtin: Marion Kemp
Der Werkstattrat hat in der Vergangenheit folgende Betriebsvereinbarungen mit der Werkstattleitung abgeschlossen:
- Entgeltordnung
- Urlaubsregelung
- Beschäftigungszeitregelung
- Sonder- und Prämienzahlung
- Betriebsvereinbarung über mitwirkungspflichtige Angelegenheiten
- Nichtraucherschutz
Gemeinsam mit der Werkstattleitung sind eine Betriebsordnung und Werkstattverträge erstellt worden.
Der Werkstattrat führt Mitarbeiterbefragungen und Betriebsversammlungen durch.
Regelmäßige Fortbildungen gehören zu der Arbeit unseres Werkstattrates.
Auf Landesebene ist der Werkstattrat in die LAG/WfbM eingebunden nimmt dort an regelmäßigen Arbeitskreisen teil.