Der Weg zur EuWeCo

Unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung – ein Platz in der WfbM steht jedem Menschen mit Handicap zu!
Wir erfüllen nachhaltig unseren gesetzlichen Auftrag, Menschen mit psychischer Beeinträchtigung die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

Wer bei uns arbeiten möchte, sollte sich zunächst an den zuständigen Leistungs- und Kostenträger wenden. In den meisten Fällen kommt die Bundesagentur für Arbeit für die Finanzierung der Qualifizierungsmaßnahme bei uns in Betracht. Liegen bei Antragstellung schon 180 rentenversicherungspflichtige Beschäftigungsmonate vor, dann ist die Deutsche Rentenversicherung Land oder Bund bzw. die Berufsgenossenschaften zuständig.

Die Leistungsträger fördern eine Regelzeit von höchstens 27 Monaten:

  • Eingangsverfahren mit längstens 3 Monaten
  • Berufsbildungsbereich (BBB) für maximal 2 Jahre.  

Danach kommen in der Regel die überörtlichen/örtlichen Sozialhilfeträger für die Kosten folgender Maßnahmen auf:

  • Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen einer WfbM (Beschäftigung und Förderung sind bis zum Rentenalter möglich)
  • Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (individuell über das Rentenalter hinaus)

Bei Fragen wenden Sie sich an uns und wir werden Sie über die Aufnahmevoraussetzungen informieren.
Informationen der zuständigen Kostenträger finden Sie hier:
>>> Bundesagentur für Arbeit
>>> Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz